CONFŒDERATIO HELVETICA
Switzerland
Die drei Urkantone oder Waldstätte (Orte) Uri, Schwyz und (bei allerdings unsicherer Lesart) Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen Königs Rudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer «alten Freiheiten».[184] Eine diesbezügliche Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist datiert auf Anfang August 1291. Der Legende nach geschah die Beschwörung dieses Bundes auf dem Rütli. Im 19. Jahrhundert wurde der 1. August 1291 als Datum für die «Gründung» der Alten Eidgenossenschaft und damit der 1. August als Schweizer Nationalfeiertag festgelegt. Das schlechte Verhältnis zwischen den Eidgenossen und dem Herrscherhaus der Habsburger rührt von der deutschen Königswahl vom 25. November 1314 her, als der Wittelsbacher Ludwig der Bayer und der Habsburger Friedrich der Schöne gleichzeitig zum deutschen König gewählt wurden. Die Eidgenossen hielten zu Ludwig dem Bayern. Dies und ein Überfall auf das Kloster Einsiedeln bewog Leopold I. von Österreich 1315 zu einem Kriegszug gegen die Eidgenossen, der in der Schlacht am Morgarten unglücklich für ihn endete. Um ihre Selbständigkeit gegenüber Habsburg zu wahren, schlossen sich die Reichsstädte Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern im 14. Jahrhundert dem Bund der Waldstätte an. Das resultierende Gebilde wird als die Acht Alten Orte bezeichnet. Erst als die Städte Zürich, Bern und Luzern durch ihren Betritt die Eidgenossenschaft zum Instrument ihrer Kooperation machten, erlangte der eidgenössische Bund eine stabile politische Bedeutung, welche auch durch die europäischen höfischen Zentren in Wien, Paris und Mailand geduldet wurde. Die Schlacht am Morgarten ist heute unter Historikern umstritten. Es folgten weitere Auseinandersetzungen mit dem Haus Habsburg: 1386 bei Sempach (die Lombardei, die ihre wirtschaftlichen Interessen durch die Habsburger gefährdet sah, hatte die eidgenössische Bewaffnung finanziert) und 1388 bei Näfels gelang es den Eidgenossen, habsburgische Ritterheere zu schlagen. 1415 eroberten sie (auf Betreiben von Kaiser Sigismund) die habsburgischen Stammlande im Aargau. Zwischen der Stadt Zürich und den übrigen Eidgenossen kam es wegen der Erbschaft der Grafen von Toggenburg zum Alten Zürichkrieg (1436–1450), in dessen Verlauf sich Zürich mit Habsburg verbündete. Zürich war schliesslich zur Rückkehr in die Eidgenossenschaft gezwungen. Ein weiterer Krieg brachte Habsburg 1460 um den Thurgau, sodass sich Herzog Sigismund von Tirol am 11.Juni 1474 in der «Ewigen Richtung» angesichts der Bedrohung durch Herzog Karl den Kühnen von Burgund gezwungen sah, die Alte Eidgenossenschaft als eigenständiges Staatswesen anzuerkennen. 1474 zogen die Eidgenossen auf Wunsch Kaiser Friedrichs III. gegen Karl den Kühnen und zerstörten in den Burgunderkriegen im Verbund mit Lothringen und Habsburg dessen Reich. Bern und Freiburg expandierten in dieser Zeit ins vormals savoyisch und burgundisch kontrollierte Waadtland, das sie bis 1536 ganz eroberten Der militärische Sieg über die Burgunder bestärkte die Eidgenossenschaft in ihrem Willen nach Selbständigkeit. Aus diesem Grund widersetzte sie sich der Reichsreform des deutschen Königs und späteren Kaisers Maximilian I. Der Versuch Maximilians, die Eidgenossen im Schwabenkrieg gefügig zu machen, endete 1499 im Frieden zu Basel. Als konkrete Folge schlossen sich 1501 Basel und Schaffhausen dem Eidgenössischen Bund an, der sich zu den Dreizehn Alten Orten weiterentwickelte. Dazu kamen weitere Verbündete, die sogenannten Zugewandten Orte, insbesondere das Wallis und die Drei Bünde, aber auch Monarchien wie die Fürstabtei St. Gallen oder die Grafschaft Neuenburg. Als Gemeine Herrschaften wurden bis 1798 Gebiete bezeichnet, die von mehreren der Dreizehn Alten Orte gemeinsam erobert und als Vogteien auch gemeinsam verwaltet wurden. Dazu zählten u. a. Gebiete in den heutigen Kantonen Thurgau und Tessin. Ausserdem besassen die meisten Orte politisch unselbständige Untertanengebiete. Die Siege in den Burgunderkriegen und im Schwabenkrieg und ihre moderne Infanterietaktik begründeten den Ruf der eidgenössischen Kämpfer und gaben dem Söldnerwesen enormen Auftrieb. Bis ins 19. Jahrhundert blieb dieses in den ländlichen Regionen der Innerschweiz ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Oberitalien erfolgte zur Sicherung der Alpenpässe. Dadurch wurde die Eidgenossenschaft in die komplizierten italienischen Kriege zwischen Habsburg, Frankreich, Venedig, dem Papst, Spanien und den verschiedenen italienischen Potentaten verwickelt. |
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Am 24.Oktober 1648 erreichten die Schweizer Kantone im Westfälischen Frieden die Anerkennung ihrer Ausgliederung aus dem Heiligen Römischen Reich und wurden somit unabhängig. Die Auslegung des betreffenden Art. VI IPO bzw. § 61 IPM war umstritten, wurde dann jedoch überwiegend als Anerkennung der völkerrechtlichen Souveränität interpretiert. Am 5.Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft nach kurzer Gegenwehr von Frankreich besetzt und unter der Bezeichnung «Helvetische Republik» als Tochterrepublik seinem Einflussgebiet einverleibt. Die Helvetische Republik war das erste moderne Staatswesen auf Schweizer Gebiet und im Gegensatz zur Tradition als Einheitsstaat stark zentralistisch organisiert. Die bisherigen Unterschiede zwischen Untertanenlande und herrschenden Städten und Orten wurden aufgehoben. Rechtsgleichheit, Schaffung eines einheitlichen Wirtschafts- und Währungsraumes, Glaubens- und Gewissensfreiheit waren nur einige der fortschrittlichen Neuerungen, die damit Eingang in die Schweiz fanden. Als französischer Satellitenstaat wurde die Helvetische Republik jedoch in die Kriegsereignisse der Koalitionskriege hineingezogen und mehrfach Kriegsschauplatz. Nach mehreren Staatsstreichen und der Niederschlagung eines bewaffneten Aufstands verordnete Napoleon Bonaparte 1803 in der Mediationsakte der Schweiz wieder eine föderalistische Verfassung mit autonomen Kantonen. Als Staatsname wurde die Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft» festgelegt. Die ehemaligen Untertanengebiete und die Zugewandten Orte wurden in die neuen Kantone St. Gallen, Graubünden, Aargau Thurgau, Tessin und die Waadt umgewandelt. 1815 wurden die inneren und äusseren Grenzen der Schweiz im Wiener Kongress international anerkannt. Zu den 19 Kantonen der Mediationszeit kamen nun noch Neuenburg, Wallis und Genf hinzu, der Kanton Bern erhielt das Gebiet des Fürstbistums Basel. Im Zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 verordneten die Grossmächte der Schweiz die «immerwährende bewaffnete Neutralität», um ihr Gebiet dem Einfluss Frankreichs zu entziehen. Die Schweiz wurde durch den «Bundesvertrag» wieder zu einem Staatenbund, sodass während der folgenden Epoche der Restauration die Eigenständigkeit der Kantone gegenüber der napoleonischen Zeit wieder grösser war. Der Kanton Jura entstand erst 1979 durch die Abspaltung eines Teils des 1815 zum Kanton Bern geschlagenen Gebiets. |
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Bundbuch:
Heraldische Miniatur zum Vierwaldstätterbund von 1332, um 1550 Vier Wappen der
Eidgenossen: Luzern, Uri, Schwiz, Unterwalden |
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Hans
Ingerams Wappenbuch t. Albrecht VI 1424-1463 Die Einschft lautet dise land alle glich hörent zum hus vo osterich die schwizer sind der untrw knecht si hand die land in und got er und recht got der wirt es bald machen schlecht grund und boden hort zudem hus von osterich |
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Berliner
Wappenbuch 1460 ca Acht Wappen der Eidgenossen |
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Das Wappen des Reiches umgeben von die
Wappen der Eidgenossen Holzschnitt des Meisters D.S., 1507 Titelblatt zu Etterlyns Kronica von der
loblichen Eydtgenossenschaft. Basel. Sechzehn Wappen der Eidgenossen |
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Die Wappen
der Schweizerische Kantone mit Schildhalter, 1514 |
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13 |
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Am 5.Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft nach kurzer Gegenwehr von Frankreich besetzt und unter der Bezeichnung «Helvetische Republik» als Tochterrepublik seinem Einflussgebiet einverleibt. in die Kriegsereignisse der Koalitionskriege hineingezogen und mehrfach Kriegsschauplatz.\ |
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Helvetische Republik |
17.04.1798-10.03.1903 |
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4 Franken, 1801 Kriegsmann mit Fahne und schwert Umschrift: Helvetische Republik 1799 Auf den Siegeln der Helvetischen Republik befand sich eine Szene aus dem Sage Wilhelm Tells, dem Volkshelden der Schweiz. Die Wahl einer Personifikation entsprach solchen Personifikationen in der damaligen Batavischen Republik und der Französischen Republik: Die Niederländische Jungfrau und Marianne, die die (Bürgerlichen-) Freiheit symbolisierten, Eine Helvetische Jungfrau folgte erst in 1800
Senat Art. 25. Der Senat besteht aus zwei Landammännern, zwei Statthaltern und 26 Räthen. Jeder Canton soll ein Mitglied darin haben, zu welchem Ende die oberste Cantonalbehörde der Tagsatzung drei Subjecte zur Auswahl vorschlägt. Die Übrigen werden so gewählt, daß keinem Canton mehr als drei Mitglieder zukommen
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Die
Schweizerische Flagge während der République helvétique 13.02.1799 Erster National Abzeichen, diese Flagge sollte die Flaggen
der Kantone verfangen Altar und Jungfrau mit Schild und Speer (1800) |
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Sitzende Helvetia mit Schild und Pfeil (1802) Das Schild zweimal
durchschnitten, in der mitte belegt mit Fasces und eingesteckter Beil und
umgeben von das Unschrift HELVETISCHE
REPUBLIK |
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Schweizerische Eidgenossenschaft |
1803-1815 |
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Das Vermittlungsgesetz (französisch: Acte de Médiation) wurde am 19. Februar 1803 von Napoleon Bonaparte, dem Ersten Konsul der Französischen Republik, zur Gründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft erlassen. Das Gesetz hob auch die frühere Helvetische Republik auf, die seit dem Einmarsch französischer Truppen in die Schweiz im Jahr 1798 bestand. Nach dem Abzug der französischen Truppen im Juli 1802 brach die Republik zusammen (im Bürgerkrieg von Stecklikrieg). Das Vermittlungsgesetz war Napoleons Versuch, einen Kompromiss zwischen dem Ancien Régime und einer Republik zu finden. Diese Zwischenstufe der Schweizer Geschichte dauerte bis zur Restaurierung von 1815. Das Gesetz zerstörte auch die Staatlichkeit von Tarasp und gab sie Graubunden Siegel 5 Juli 1803 |
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Schweizerische
Eidgenossenschaft Restauration |
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Am 16 Mai 1814 beschloß die Tagesatzung in Art. 41 der neuen Verfassung: Das Siegel der Eidgenossenschaft ist das Feldzeichen der alten Schweizer, ein weißes, freistehendes Kreuz im roten Feld, samt der Umschrift: SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT MDCCCXV.[1] Es ist interessant, daß der Artikel ausdrücklich auf den Ursprung des gewählen Wappenbildes hinweist, um die historisch Bedeutung des Wappens hervorzuheben, Es ist jedoch nicht bekannt, welche Gründe die Tagsatzug dazu bewogen, das freischwebende Kreuz an stelle des jahrhundertealten durchgehenden Kreuzes zu wählen. Vermutlich wollte man damit einer Verwechslung mit dem Wappen des Hauses Savoyen (Königreich Sardinien) vorbeugen. Eidgenossisches
Siegel von 1815 Dreieckiges Kreuzschild samt der Umschrift SCHWEIZERISCHE
EIDGENOSSENSCHAFT MDCCCXV und die 22 Kantonswappen Grosses
Siegel 1815 und Kasten mit Wappen (1816) Farbiges
Eidgenossisches Siegel von 1815 Und die Uniforme der 22 Kantonsgerichtsvollzieher |
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Schweizerische Eidgenossenschaft (de) Confédération suisse (fr) Confederazione Svizzera (it) Confederaziun svizra (rm) |
seit 12 09 1848 |
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Schweizerische Műnzen 1858 Stehender Helvetia mit Speer und Schild Dreieckiges Kreuzschild umgeben von den
Titel: SCHWEIZERISCHE
EIDGENOSSENSCHAFT MDCCCXLIII und die 22 Kantonswappen Das Kleine Siegel mit lateinische Landesname 22 Wappen Kanzley Siegel, 19Jh[2] Grosses Siegel 1848 mit Kasten |
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Das Eigenossisches Landeswappen wurde 1889
festgelegt Bundespraesident Wappen und Landesnahme |
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Bundesnachrichtendienst |
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Der
Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist ein sicherheitspolitisches Instrument
der Schweiz mit einem gesetzlich klar definierten Auftrag. Seine Kernaufgaben
sind die Prävention und die Lagebeurteilung zuhanden der politischen
Entscheidungsträger. |
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22 kantons |
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Polizei |
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Die Schweizerische Eidgenossenschaft hatte anfangs keine Bundespolizei. 1903 wurde ein Zentralpolizeibüro, das für Koordinationsaufgaben zuständig war, gegründet. 1917 gründete man die eidgenössische Fremdenpolizei. 1935 wurde in Reaktion auf die Jacobaffäre die Bundespolizei unter der Leitung von Bundesanwalt Franz Stämpfli geschaffen, die vor allem für Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung zuständig war. Die Reorganisation der Bundespolizei unter Trennung von präventiver und gerichtlicher Polizei erfolgte in den 1990er Jahren. Die Bundespolizei wurde 1999 in das Bundesamt für Polizei eingegliedert. Seit 2001 werden die gerichtspolizeilichen Aufgaben ausschliesslich vom Bundesamt für Polizei vorgenommen. |
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Armee
[3] |
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Kriegs
Kanzlei Siegel mit Kreuzwappen und Fahnen |
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Alt |
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Luftwaffe |
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Logo |
Abzeichen |
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Bergier, J.F. Guillaume Tell. Fayard, Paris 1988. Galbreath,
Donald Lindsay Un Sceau inedit de Berthold IV de Zähringen. In: Archives Heraldiques Suisses. 1921, pp. 11-14. Ganz, P. Geschichte der heraldischen Kunst in der Schweiz
im 12. und 13. Jahrh.
Frauenfeld 1899. [U.B.A. C.C. 930] http://docplayer.fr/67878513-Histoire-du-drapeau-suisse-fin.html |
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© Hubert de Vries